
Drehen wir die Uhr um ein Jahr zurück: Arbeiten im Home-Office war Anfang 2020 eine Sonderregelung für Ausnahmesituationen – mittlerweile habe sich viele Arbeitnehmer – zumindest temporär – an das Arbeiten in den eigenen vier Wänden gewöhnt. Neben der – schon rein physisch – notwendigen Neuorganisation von Berufs- und Privatleben sind auch Anforderungen wie korrekte Arbeitserfassung und -überwachung den neuen Gegebenheiten anzupassen – und einem rechtlichen Check zu unterziehen.
Covid-19 fungiert gleichsam als Katalysator für die digitale Transformation und akzeleriert viele Aspekte der sich ohnehin rasant verändernden Arbeitswelt. Aber auch in der „New World“ gelten grund- und arbeitsrechtliche Vorgaben wie Fürsorge- und Treuepflicht im Arbeitsverhältnis. Was sind also die Dos and Don’ts für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Zeiten von virtuellen Teamsitzungen, digitaler Kommunikation und fehlenden physischen Kontrollmöglichkeiten?
Im neuesten Blogbeitrag von Otti & Partner finden Sie neben der aktuellen Rechtslage Möglichkeiten der (digitalen) Zeiterfassung sowie Tipps, was moderne Zeiterfassungssysteme leisten sollten – mit Hinweisen fürs rechtskonformes Verhalten unabhängig vom Arbeitsort.
Telearbeit & Arbeitszeit
Quelle: WKO: Telearbeit & Arbeitszeit https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Telearbeit-und-Arbeitszeit.html
Vielfach wird behauptet und auch in Massenmedien publiziert, Telearbeit werde nicht durch das Gesetz geregelt. Es gäbe Graubereiche, weshalb es besonders notwendig sei, die Rahmenbedingungen in einer Telearbeitsvereinbarung zu regeln. Überdies wird die Auffassung vertreten, das Arbeitszeitgesetz sei „nur grundsätzlich“ anzuwenden. Diese Behauptungen sind unrichtig. Das Gegenteil ist der Fall.
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Standpunkt der EU
Quelle: fachanwalt.de-Redaktion, letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2021
Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil erlassen, dass alle EU-Staaten verpflichtet, Systeme zur ganzheitlichen Arbeitszeiterfassung einzuführen, und zwar unabhängig, ob es sich um Überstunden handelt oder um Normalarbeitszeit. Dabei ist die betriebliche Situation zu berücksichtigen (Kleinbetriebe, große Unternehmen, Konzerne).
Es muss sich, so der Text des Urteils sinngemäß, um “ein objektives, verlässliches und zugängliches System handeln, mit dem die von jedem Arbeitnehmer täglich geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann“. Dieses Urteil ist noch nicht in das nationale Recht eingeflossen, die Verpflichtung dazu besteht jedoch mit der Einschränkung, dass “dabei … den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereiches oder Eigenheiten … bestimmter Unternehmen Rechnung … zu tragen ist“.
Wird dieses Urteil in nationales Recht übergeführt, dann kann dies dazu führen, dass mehr Arbeitgeber als bisher der Dokumentationspflicht unterliegen. Weitere Auswirkungen sind möglich:
- Unbezahlte Mehrarbeit wird zurückgehen. Die klassischen Kundentelefonate am Heimweg oder am Abend, kurze Besprechungen nach der eigentlichen Arbeitszeit, Kundenbesuche am Wochenende: Studien ist zu entnehmen, dass mehr als zwei Drittel aller Arbeitnehmer*innen regelmäßig unbezahlt länger arbeiten. Die Aufzeichnungen betroffener Arbeitnehmer haben ungleich höhere Beweiskraft.
- Das Modell der Vertrauensarbeitszeit wird Geschichte, doch der bürokratische Aufwand steigt, unbezahlte Überstunden gehen gegen Null. Zwei Faktoren, die bei hauptsächlich bei kleineren Unternehmen nicht unwesentlich sind.
- Überstunden sind leichter gerichtlich durchsetzbar. Wenn es eine generelle Aufzeichnungspflicht gibt verschiebt sich die Beweislast (angeordnet; geleistet) in Richtung Arbeitgeber.
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Möglichkeiten und Tipps für moderne Zeiterfassung nach deutschem Recht
Quelle: fachanwalt.de-Redaktion, letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2021
COVID-19 und Home-Office, Arbeit von zuhause, bedingen neue Formen der Arbeitszeiterfassung. Terminal und Stundenzettel werden durch “Stempeluhr-Apps” abgelöst. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steigen die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Die Übertragung erfolgt auf elektronischem Weg ins firmeneigene Personalsystem. Ein Vorteil für den Arbeitgeber: Er kann der Beweispflicht bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung, in vollem Umfang Genüge tun.
Die Arbeitszeit ist die Leistung, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags schuldet. Auf beiden Seiten sollte das Gefühl bestehen, dass dieses Verhältnis ausgeglichen ist. Deshalb sind Systeme zur Zeiterfassung von entscheidendem Nutzen, da sie Transparenz und die Möglichkeit der Kontrolle schaffen. Dahinter steht ein breites Regelwerk, denn das Pendel schwingt zwischen möglichst hoher Selbstbestimmung bis zur gänzlichen Überwachung der Mitarbeiter*innen. Arbeitszeiterfassung kompakt betrachtet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Autorin: Sylvia Metenczuk, Juristin und Kommunikationsberaterin