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Imagewandel für gelernte Buchhalter:innen – solides Finanzwissen als Sprungbrett für vielfältige Karrierewege

Langweilig, bieder, gleichförmig – Eigenschaften wie diese hafteten lange der Tätigkeit eines Buchalters / einer Buchhalterin an. Nicht erst durch komplizierte internationale Rechnungslegungsvorschriften und komplexe Compliance Audits ist die ( einst ? ) unterschätzte Profession noch mehr ins Blickfeld von Recruitern und Personalberatern gerückt. Eine Unternehmensbilanz „richtig“ lesen zu können gehört ab dem unteren mittleren Management zu den unverzichtbaren Basic Skills. Über die Vielfalt der innerbetrieblichen Zahlungsströme auch im Detail Bescheid zu wissen und sie auch richtig, sprich: gesetzeskonform, zu erstellen – dazu braucht es aber dann schon den Fachmann. Der hat seinen Job schließlich von der Pike auf gelernt, nämlich, die Finanzstruktur des Unternehmens richtig abzubilden – unter den unterschiedlichsten – auch internationalen – rechtlichen Vorgaben. Niemand weiß besser über den Firmenwert Bescheid als der Buchhalter – als Drehscheibe und Bewertungsinstanz aller Geschäftsfälle. Mit seiner Solidität und Erfahrung steht und fällt der Unternehmenserfolg.

Buchhaltung wird sexy und digi: fit

In Zeiten von Blockchain und digitaler Behördenkontakte ist der Job eines Buchhalters aber auch richtig „sexy“ geworden: Unterschiedliche Buchhaltungssoftware, eine sich rapide digitalisierende Finanz-IT sowie höherer Ergebnisdruck innerhalb der Unternehmen verlangt nach solidem Basiswissen gepaart mit „Buchhaltung 4.0“-Kommunikations- und Management-Tools. Und – nach der Bereitschaft, sich neuen Herausforderungen zu stellen: Vom Buchhalter zum Controller – und damit zur wahrscheinlich entscheidenden Stabstelle der Unternehmensleitung – ist der Weg nicht allzu weit. Aber auch benachbarte Disziplinen wie (SAP-) Consultant oder Perspektiven im Bereich Compliance und Fraud Management stehen Buchhaltern offen. Die Zeiten des verstaubten Bücherprüfens sind vorbei – komplexe IT-Prozesse haben den Arbeitsalltag auch im Finanzbereich revolutioniert. IT-Affinität und Kommunikationsstärke rücken mehr in den Fokus. Aber – das Kernwissen des Buchhalters ist heute so wertvoll wie gestern – unverändert und unveränderbar.

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Solides Finanzwissen für Ihre Karriere

Vorbereitungsphase einer gewerblichen Tätigkeit TAX-AUSTRIA.AT

03. 04. 2024
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied über die Qualifizierung einer Geflügelmast als gewerbliche Tätigkeit. Der Revisionswerber führte sowohl vor 2012 als auch in den Streitjahren, 2012 bis 2015, eine Geflügelmast als land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Im Jahr 2012 wurde eine neue Stallung errichtet, was die mögliche Anzahl der gehaltenen Hühner mehr als verdoppelte. Im Jahr 2016 erklärte… Vorbereitungsphase einer gewerblichen Tätigkeit TAX-AUSTRIA.AT

Finanzstrafrechtlicher Prüfungsauftrag ist keine Verfolgungshandlung? TAX-AUSTRIA.AT

03. 04. 2024
Wenn Ihnen die Finanzstrafbehörde einen Prüfungsauftrag aushändigt, sollten Sie rasch die Beratung durch einen Steuerberater oder Anwalt in Anspruch nehmen. Es bestehen für Sie besondere Pflichten, aber auch besondere Rechte, die Sie kennen sollten. Die Finanzstrafbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Nachschauen und Prüfungen im Sinne der Abgaben- und Monopolvorschriften anordnen. Von der Behörde ist in… Finanzstrafrechtlicher Prüfungsauftrag ist keine Verfolgungshandlung? TAX-AUSTRIA.AT

Spendenbegünstigung für Vereine TAX-AUSTRIA.AT

03. 04. 2024
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023) wurde die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung vereinfacht. Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 trat mit 1.1.2024 in Kraft und sieht vor, dass alle Zwecke einer Organisation, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt sind. Damit werden jene Institutionen, die unentbehrliche Leistungen für… Spendenbegünstigung für Vereine TAX-AUSTRIA.AT

Ist unentgeltliche Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil? TAX-AUSTRIA.AT

03. 04. 2024
Wenn Arbeitskleidung „gewöhnliche bürgerliche Kleidung“ ohne großflächige Logos ist, ändert auch das Verbot, die Kleidung privat zu tragen, nichts daran, dass sie als Vorteil aus dem Dienstverhältnis einzuordnen ist. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte über die Qualifizierung von unentgeltlich überlassener Arbeitskleidung als Vorteil aus einem Dienstverhältnis zu entscheiden. Die Beschwerdeführerin, ein internationales Modeunternehmen, welches in Österreich… Ist unentgeltliche Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil? TAX-AUSTRIA.AT

Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz seit 1.1.2024 TAX-AUSTRIA.AT

03. 04. 2024
Die Digitalisierung schreitet auch in der Verwaltung immer weiter voran. Mit dem AbgÄG 2023 wurde das Verfahren zum Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz vereinfacht und digitalisiert. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass ab 2024 die Antragstellung direkt elektronisch über FinanzOnline erfolgt. Außerdem wurde das Verfahren effizienter gestaltet. Sowohl Beihilfehöhe als auch Auszahlungszeitpunkt durch die Finanzverwaltung bleiben hingegen… Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz seit 1.1.2024 TAX-AUSTRIA.AT

Infrastrukturbeitrag als Gegenleistung für den Grundstückserwerb TAX-AUSTRIA.AT

03. 04. 2024
Verpflichten sich Grundstückserwerber gegenüber einer Gemeinde oder Gemeindeverbänden, einen Infrastrukturbeitrag (Nutzungsentgelt) zu leisten, um Kosten für vorzunehmende Erschließung bzw. Infrastrukturherstellung abzugelten, kann dies zu einer erhöhten Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage führen. Neben der finanziellen Belastung aus dem Infrastrukturbeitrag ist auch eine höhere Grunderwerbsteuer abzuführen. Ein Steuerpflichtiger erwarb im Jahr 2019 zwei als Betriebsgebiet gewidmete Grundstücke (Gewerbepark). Für die… Infrastrukturbeitrag als Gegenleistung für den Grundstückserwerb TAX-AUSTRIA.AT