Lieferungen im Einfuhr-Versandhandel aus Drittstaaten ab 1.7.2021 [ Mag. Renate Otti ]
Um Chancengleichheit zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen aus dem Drittland bei der
Belieferung von Privatpersonen mit Waren herzustellen, gelten ab 1.7.2021 neue
Bestimmungen zum Einfuhr-Versandhandel, wobei hinsichtlich des Orts der Lieferung und damit
dem Ort, an dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, das Bestimmungslandprinzip eingeführt
wird.
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