Verordnung zur Ermittlung von Steuerdaten bei Kryptowährungen [ Mag. Renate Otti ]
Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.
ZITAT > QUELLENANGABEN >
AUTOR: Tax Austria > DER ARTIKEL IST ZUERST ERSCHIENEN AUF: Mag. Renate Otti
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