Haftung des Rechtsanwalts für ImmoESt [ Mag. Renate Otti ]
Die Einhebung bzw. Abfuhr der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) erfolgt durch Parteienvertreter, das sind Notare oder Rechtsanwälte, mittels Selbstberechnung. Die Parteienvertreter kann eine Haftung im Zusammenhang mit einer nicht korrekten Abfuhr der ImmoESt treffen.
ZITAT > QUELLENANGABEN >
AUTOR: Tax Austria > DER ARTIKEL IST ZUERST ERSCHIENEN AUF: Mag. Renate Otti
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