Energiekostenzuschuss: Nachfrist zur Voranmeldung [ Mag. Renate Otti ]
Für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss sind weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16.1.2023 bis 20.1.2023 über den aws Fördermanager möglich.
ZITAT > QUELLENANGABEN >
AUTOR: Tax Austria > DER ARTIKEL IST ZUERST ERSCHIENEN AUF: Mag. Renate Otti
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