Änderung der Sachbezugswerteverordnung für Elektrofahrzeuge [ Mag. Renate Otti ]
Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug für private Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung: Für das unentgeltliche Aufladen dieses Kraftfahrzeugs beim Arbeitgeber ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ersetzt oder trägt der Arbeitgeber die Kosten für das Aufladen dieses Kraftfahrzeugs, zB. bei externen E-Ladestationen oder beim Arbeitnehmer zu Hause, ist beim Arbeitnehmer keine Einnahme anzusetzen.
ZITAT > QUELLENANGABEN >
AUTOR: Tax Austria > DER ARTIKEL IST ZUERST ERSCHIENEN AUF: Mag. Renate Otti
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