Angemessenheit von Schmutzzulagen für Dienstnehmer [MAG RENATE OTTI – Wirtschaftstreuhänderin & Steuerberaterin]
Dienstnehmer können für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden, neben
dem Grundgehalt bzw. -lohn auch noch Zulagen erhalten, wobei dazu insbesondere die
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) zählen, die bis zu € 360 pro
Monat lohnsteuerfrei sind.
QUELLE: TAX AUSTRIA tax-austria.at
AUTOR: Mag. Renate Otti – Wirtschaftstreuhänderin & Steuerberaterin