Urteil: Rechtmäßige Änderungskündigung während der Elternzeit [ Haufe: Personal ]
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber mit einer Kündigung -auch einer Änderungskündigung- bis zum Ende der Elternzeit warten. Doch betriebsbedingt ist eine Kündigung auch in der Elternzeit möglich, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin.Mehr zum Thema …
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