Anspruchszinsen ab 1.10.2022 [ Mag. Renate Otti ]
Für noch nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern 2021, die nach dem 30.9.2022 bescheidmäßig festgesetzt werden, gilt wieder die Anspruchsverzinsung.
ZITAT > QUELLENANGABEN >
AUTOR: Tax Austria > DER ARTIKEL IST ZUERST ERSCHIENEN AUF: Mag. Renate Otti
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