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Gewinnausschüttungen in GSVG-Beitragsgrundlage? TAX-AUSTRIA.AT

Gewinnausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter einer wirtschaftskammerzugehörigen GmbH sind in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die GSVG-Pflichtversicherung einzubeziehen. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ging es um die Frage, ob bei einer Gesellschafter-Geschäftsführerin, deren GmbH nicht Mitglied der Wirtschaftskammer ist,…

Regress gegenüber Gesellschaftern | TAX-AUSTRIA.AT

Bei Rechtsverhältnissen und Geschäften zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft muss immer auf Fremdüblichkeit geachtet werden. Andernfalls kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen und eine KESt-Belastung entstehen. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte über eine Beschwerde gegen den Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer (KESt) zu entscheiden.…

Keine KESt-Pflicht bei Gewinnausschüttungen an Nichtgesellschafter TAX-AUSTRIA.AT

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen an einen faktischen „Machthaber“, der jedoch keine Gesellschafterstellung innehat, der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen. Im Rahmen einer Außenprüfung bei einer GmbH wurde vom Finanzamt festgestellt, dass in Eingangsrechnungen zu hohe…

Sind Sponsorzahlungen Betriebsausgaben? TAX-AUSTRIA.AT

Sollten Sie eine Sponsorzahlung in Erwägung ziehen, achten Sie auf die betriebliche Veranlassung. Der Leistung muss ein eindeutiger Werbewert gegenüberstehen. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte jüngst über die Qualifizierung von Sponsorzahlungen als Betriebsausgabe oder Repräsentationsaufwendung zu entscheiden.Ausgangspunkt des Verfahrens war eine…

Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen GmbH TAX-AUSTRIA.AT

Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsleitung entscheidende Wille gebildet wird, somit die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben, sind…

Überprüfung von Subunternehmern TAX-AUSTRIA.AT

Unternehmer sollten insbesondere neue Geschäftspartner gut überprüfen. Dabei helfen verschiedene behördliche Plattformen und Datenbanken, aber auch Internetrecherchen. Scheinunternehmen sind kein neues Phänomen, allerdings steigt deren Zahl kontinuierlich an. Als Scheinunternehmer gelten Unternehmen, die in der Regel keine tatsächliche Geschäftstätigkeit entfalten,…

Der faktische Geschäftsführer im Steuerrecht TAX-AUSTRIA.AT

Der Begriff des faktischen Geschäftsführers ist nicht definiert, wurde aber durch die Rechtsprechung herausgearbeitet. Er kommt daher, dass dem formell bestellten Geschäftsführer nicht immer die tatsächliche Handhabung und Willensbildung innerhalb eines Unternehmens zukommt. Es kommt somit zu einem Auseinanderfallen von…

Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines faktischen Geschäftsführers TAX-AUSTRIA.AT

Wer faktisch die Leitung übernimmt, Zahlungen anordnet und steuerliche Pflichten wahrnimmt oder unterlässt, ist als faktischer Geschäftsführer zu qualifizieren. Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte in einer Entscheidung klar, dass die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit nicht allein von der formellen Bestellung als Geschäftsführer abhängt,…

Mantelkauf durch Einsetzung einer faktischen Geschäftsführung TAX-AUSTRIA.AT

Ein Mantelkauf liegt auch dann vor, wenn der bisherige alleinige Geschäftsführer formal seine Stellung behält, faktisch aber nicht mehr tätig wird. Die Verlustvorträge des erworbenen Unternehmens gehen damit verloren. Der Mantelkauf kann als entgeltliche Übertragung von „leeren Hülsen“, insbesondere von…

Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften): Ausweitung der Offenlegungspflicht ab 1.10.2025 TAX-AUSTRIA.AT

Am 1.10.2025 treten Änderungen im Bereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) in Kraft. Sie bringen vor allem weitere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Treuhandschaftsvereinbarungen. Der Kreis der meldepflichtigen Treuhandschaften wird dabei über das Bestehen von wirtschaftlichem Eigentum (Beteiligung > 25%) hinaus…

Wohnraumüberlassung einer GmbH an Gesellschafter-Geschäftsführer TAX-AUSTRIA.AT

Die unentgeltliche Überlassung einer Dienstwohnung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gilt als betrieblich veranlasst, wenn die Gesamtausstattung der Geschäftsführungsvergütung einem Fremdvergleich standhält. Aufwendungen, die nicht betrieblich veranlasst sind, berechtigen zu keinem Vorsteuerabzug. Dies gilt auch für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer…

Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen TAX-AUSTRIA.AT

Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, können erst im Jahr der tatsächlichen Abbuchung der Kreditkartenabrechnung vom Bankkonto als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein angestellter Geschäftsführer einer GmbH tätigte im Namen der GmbH verschiedene Auslagen durch Bezahlung…