

Karriere-News & Insider-Tipps
Selbstanzeige bei Ergänzungsersuchen zu Kapitaleinkünften TAX-AUSTRIA.AT
Ob die Erstattung einer Selbstanzeige noch möglich ist, hängt davon ab, in welcher Deutlichkeit Ergänzungsersuchen oder Kontrollmitteilungen vom Finanzamt ausformuliert wurden.
Firmenbuch-Offenlegungspflicht TAX-AUSTRIA.AT
Die Sonderfristen bezüglich der Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen laufen aus. Für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2022 gilt die reguläre Firmenbuch-Offenlegungspflicht bis 30.09.2023.
Einlagen von Grundstücken in die eigene Körperschaft TAX-AUSTRIA.AT
Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied kürzlich, dass eine zivilrechtliche Schenkung eines Grundstücks an eine bereits überschuldete Körperschaft Immobilienertragsteuer auslöst.
Kleinunternehmerpauschalierung und Energiekostenzuschuss TAX-AUSTRIA.AT
Im jüngst veröffentlichten Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 finden sich auch Neuigkeiten zur Kleinunternehmerpauschalierung sowie zum Energiekostenzuschuss.
Neu: Verjährungsfrist und Zuständigkeitsgrenzen TAX-AUSTRIA.AT
Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 sieht vor, dass die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen verlängert und der strafbestimmende Wertbetrag für die gerichtliche Zuständigkeit angehoben wird.
Neues Start-Up-Förderungsgesetz TAX-AUSTRIA.AT
Im Rahmen des Regierungsprogramms wurden bedeutende Veränderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen angekündigt, um Start-Ups und KMU zu stärken.
Versicherungsentschädigung ist sofortige Betriebseinnahme TAX-AUSTRIA.AT
War ein durch Brand oder sonstiges Unglück zerstörtes Gebäude versichert, kann der Schaden in Höhe der Versicherungssumme kompensiert werden. Allerdings sind die Versicherungsentschädigungen sofort und zur Gänze ertragsteuerpflichtig.
Vertragserrichtungskosten als Teil der GrESt-Bemessung TAX-AUSTRIA.AT
Ob Vertragserrichtungskosten zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zählen, ist davon abhängig, wer den Rechtsanwalt oder Notar mit der Vertragserrichtung beauftragt hat.
Abgabenfestsetzung und 10-jährige Verjährungsfrist TAX-AUSTRIA.AT
Auch eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung bewirkt keine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre.
Lohnsteuerbefreiung bei Übernahme eines Ausbildungskostenrückersatzes durch neuen Arbeitgeber TAX-AUSTRIA.AT
Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss der scheidende Arbeitnehmer unter Umständen Ausbildungskosten des ehemaligen Arbeitgebers rückerstatten. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der neue Arbeitgeber die Aus- und Fortbildungskosten ersetzen, ohne dass dies der Lohnsteuer unterliegt.
Umsatzersatz und Minderung des Pachtentgelts TAX-AUSTRIA.AT
Durch COVID-19 und die damit einhergehenden behördlichen Maßnahmen kam es immer wieder zu Betriebsschließungen, wodurch diverse Rechtsfragen im Bestandrecht aufgeworfen wurden.
Entnahme von Gebäuden und Baurechten zu Buchwerten TAX-AUSTRIA.AT
Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll zukünftig aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2023 zum Buchwert – und damit einkommensteuerneutral – erfolgen.

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DIE GELEGENHEIT, Ihre berufliche Laufbahn zu reflektieren und zukunftsorientiert zu planen. Egal, ob Sie Ihre Positionierung schärfen, Ihre Stärken betonen, Einblicke in die Denkweise von Personalern gewinnen oder neue berufliche Perspektiven erkunden möchten, ein solches Gespräch kann entscheidend sein.


